Greens247 - Empfehlungsvereinbarung
Zuletzt geändert am: 26. Mai 2026
1. Übersicht
Die Allgemeine Servicebedingungen-Vereinbarung von Greens247 (die „UTOS“) legt die allgemeinen Bedingungen für Ihre Nutzung der Greens247-Website und aller Dienste fest. Diese Empfehlungspartner-Vereinbarung (diese „Empfehlungsvereinbarung“) regelt spezifisch Ihre Teilnahme am Greens247-Empfehlungsprogramm (dem „Programm“). Obwohl dieses Programm in Ihrem Abrechnungs-Dashboard als „Affiliate“-Programm bezeichnet sein kann, arbeitet es ausschließlich als ein offline geführtes, manuell verwaltetes Empfehlungssystem.
Diese Empfehlungsvereinbarung gilt in Verbindung mit den UTOS und ergänzt diese. In dieser Empfehlungsvereinbarung verwendete, aber nicht explizit definierte Begriffe mit großen Anfangsbuchstaben haben die in den UTOS definierte Bedeutung. Im Falle eines direkten Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der UTOS und den Bestimmungen dieser Empfehlungsvereinbarung haben die Bestimmungen dieser Empfehlungsvereinbarung strictly in Bezug auf Ihre Teilnahme am Programm Vorrang.
Durch Ihre Teilnahme am Programm erkennen Sie an, dass Sie als selbstständiger Unternehmer (Independent Contractor) agieren. Nichts in dieser Vereinbarung begründet eine Partnerschaft, ein Joint Venture, ein Agenturverhältnis, ein Franchiseverhältnis, ein Handelsvertreterverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Greens247.
2. Funktionsweise des Programms und manuelle Zuordnung
Im Gegensatz zu traditionellen webbasierten Affiliate-Programmen verwendet Greens247 keine automatisierten, Cookie-basierten Tracking-Links. Das Programm arbeitet auf einer strikt manuellen Überprüfungs- und Zuordnungsbasis.
- Empfehlungs-Einführung: Um eine Provision zu verdienen, müssen Sie einen Neukunden direkt an Greens247 verweisen.
- Manuelle Zuordnung: Nach der erfolgreichen Registrierung und dem Kauf durch den empfohlenen Kunden überprüft das Greens247-Team die Transaktion manuell. Wenn sie validiert wird, verknüpft unser Team den Neukunden manuell mit Ihrem Empfehlungskonto im Greens247-Abrechnungsportal.
- Qualifizierte Empfehlungen: Eine Provision wird nur für „Qualifizierte Empfehlungen“ generiert. Eine qualifizierte Empfehlung ist definiert als ein Neukunde, der (i) noch nie zuvor ein Konto bei Greens247 besessen hat, (ii) erfolgreich für einen neuen Hosting-Dienst bezahlt, ohne Betrugswarnungen auszulösen, und (iii) unsere standardmäßige Geld-zurück-Garantiezeit überschreitet.
Greens247 behält sich das alleinige und absolute Ermessen vor, zu bestimmen, ob eine Empfehlung für eine Provision qualifiziert ist.
3. Provisionsnutzung und Auszahlungen
Provisionen werden in Ihrem Greens247-Kundenportal nachverfolgt. Wie Sie diese Provisionen nutzen oder abheben können, hängt von Ihrer Kontoklassifizierung ab:
3.1 Standardkunden (Kontoguthaben)
Für Standardkunden von Greens247 werden verdiente Provisionen ausschließlich als Kontoguthaben ausgestellt, das auf Ihre eigenen aktiven Greens247-Dienste angerechnet werden kann. Standardkunden können sich Provisionen nicht bar auf ein externes Bank- oder PayPal-Konto auszahlen lassen.
- Das 50%-Anrechnungslimit: Wenn Sie ein Empfehlungsguthaben auf eine Greens247-Rechnung anwenden, ist der maximale Guthabenbetrag, der angerechnet werden kann, auf 50 % des Nettogesamtbetrags der Rechnung begrenzt. Dieser Nettogesamtbetrag wird nach Abzug aller Werberabatte und vor Aufschlag der Mehrwertsteuer (MwSt.) oder anderer anwendbarer Steuern berechnet. Die verbleibenden 50 % der Rechnung müssen über eine Standardzahlungsmethode beglichen werden.
3.2 Zugelassene Marketingagenturen (Barauszahlungen)
Wenn Sie als zugelassenes B2B-Marketingunternehmen oder als Agentur mit einer speziellen Vereinbarung mit Greens247 agieren, sind Sie möglicherweise berechtigt, verdiente Provisionen als Barauszahlungen abzuheben.
- Mindestauszahlungsbetrag: Auszahlungen müssen das Mindestabhebungslimit von 100 USD oder dessen Gegenwert in anderen unterstützten internationalen Währungen erreichen.
- Rechnungsanforderung: Um eine Barauszahlung zu bearbeiten, muss die Marketingagentur eine formelle, rechtskonforme Steuerrechnung über den genauen Abhebungsbetrag an die jeweilige vertragschließende Greens247-Einheit (Greens Twenty Four Seven, LLC in Ägypten oder Greens Twenty Four Seven, LTD in Großbritannien) ausstellen. Die Rechnung muss die Bankverbindung für die lokale Banküberweisung enthalten.
- Abzüge: Alle Barauszahlungen an Marketingagenturen unterliegen den geltenden lokalen Quellensteuern und Bankgebühren. Der endgültige überwiesene Betrag spiegelt das Provisionsguthaben abzüglich dieser gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge wider.
4. Stornierungen und Rückbuchungen
Greens247 überwacht alle empfohlenen Konten aktiv auf betrügerische Aktivitäten. Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass Greens247 das absolute Recht behält, Provisionen zu verzögern, einzubehalten oder zu stornieren (einschließlich des Abzugs zuvor gutgeschriebener Beträge von Ihrem Kontostand), und zwar unter folgenden Umständen:
- Der empfohlene Kunde kündigt seinen Dienst und beantragt eine Rückerstattung innerhalb der Geld-zurück-Garantiezeit.
- Der empfohlene Kunde leitet eine Kreditkarten-Rückbuchung (Chargeback) oder einen Zahlungsstreit ein.
- Das Konto des empfohlenen Kunden wird wegen Verstoßes gegen die Richtlinie für die zulässige Nutzung (AUP) oder die Allgemeinen Servicebedingungen (UTOS) von Greens247 gesperrt oder gekündigt.
- Es wird festgestellt, dass es sich bei der Empfehlung um eine „Eigenempfehlung“ handelt (z. B. wenn Sie eine andere E-Mail-Adresse oder einen anderen Firmennamen verwenden, um sich selbst zu empfehlen, um einen Rabatt zu erhalten). Eigenempfehlungen sind strengstens untersagt.
5. Programmänderungen und Beendigung
Greens247 behält sich das ausdrückliche Recht vor, nach eigenem und absolutem Ermessen:
- Die Provisionssätze, Auszahlungsschwellen oder die 50%-Guthabenanrechnungslimits jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
- Ihre Teilnahme am Programm zu sperren oder zu beenden, wenn wir feststellen, dass Sie betrügerische Empfehlungen tätigen, Greens247 in der Öffentlichkeit falsch darstellen oder gegen Bedingungen dieser Vereinbarung verstoßen.
- Das Programm jederzeit vollständig einzustellen. Im Falle einer Programmbeendigung werden gültig erworbene Provisionen gemäß den in Abschnitt 3 festgelegten Auszahlungsregeln ausgezahlt.
6. Rechtliche Compliance und Offenlegungspflichten
6.1 Transparenz von Empfehlungen (FTC- & CMA-Konformität)
Obwohl dieses Programm über eine manuelle Zuordnung und nicht über automatisierte Affiliate-Links betrieben wird, sind Sie strikt verpflichtet, alle geltenden Richtlinien für Werbe- und Sponsoring-Empfehlungen einzuhalten, einschließlich der Richtlinien der US Federal Trade Commission (FTC) und der Vorschriften der britischen Competition and Markets Authority (CMA). Wenn Sie einen Kunden für Greens247 werben, empfehlen oder unterstützen, müssen Sie diesem potenziellen Kunden klar und deutlich offenlegen, dass Sie eine finanzielle Beziehung zu Greens247 unterhalten und möglicherweise eine Vergütung oder ein Kontoguthaben für die Empfehlung erhalten. Täuschende, versteckte oder irreführende Empfehlungen sind strengstens untersagt.
6.2 Datenschutz und DSGVO-Konformität
Sie sind allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Ihre Methoden zur Gewinnung und Weiterleitung potenzieller Kunden allen geltenden Datenschutz- und Privatsphäre-Gesetzen entsprechen, einschließlich der britischen Datenschutz-Grundverordnung (UK GDPR) und des ägyptischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Gesetz Nr. 151 aus dem Jahr 2020). Sie dürfen keinen Spam, unverlangte Massen-E-Mails (UCE) oder illegal erworbene Kontaktlisten verwenden, um Empfehlungen zu werben.
6.3 Datenisolation
Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass die Empfehlung eines Kunden an Greens247 Ihnen keinerlei administrative Rechte, Zugriff oder Einblick in das Konto dieses empfohlenen Kunden gewährt. Greens247 wahrt eine strikte Datenisolation. Wir werden unter keinen Umständen personenbezogene Daten, Abrechnungsdaten, Serverkonfigurationen oder den Support-Verlauf des empfohlenen Kunden an Sie weitergeben.